40 Jahre Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität – vor 40 Jahren, am 8. Oktober 1965 wurden diese sieben Prinzipien als Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung festgeschrieben. „Gerade heute, unter dem Eindruck der schrecklichen Folgen von Naturkatastrophen wie dem Tsunami in Südasien Ende 2004 oder der Hungerkatastrophe in Westafrika, zeigt sich die Aktualität unserer Grundsätze“, sagt Dr. Rudolf Seiters, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes . „Weltweit setzten sich mehr als 110 Millionen Männer und Frauen im Namen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung dafür ein, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern.“ Gemäß dem Grundsatz der Unparteilichkeit unterscheidet die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung, sondern hilft allein nach dem Maß der Not. Sie ist unabhängig und enthält sich der Teilnahme an Feindseligkeiten sowie an politischen, ethnischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen. Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben. Sie umfasst weltweit 182 Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften, die alle die gleichen Rechte sowie die Pflicht haben, einander zu helfen. In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Gesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben. Am 8. Oktober 1965 wurden die sieben Grundsätze in Wien von der 20. Internationalen Konferenz vom Roten Kreuz verabschiedet und 1986 in die Präambel der „Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung“ aufgenommen. Sie drücken das Selbstverständnis der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung aus und dienen ihr als gemeinsame Richtlinie für ihre Tätigkeiten. Über die Einhaltung der Grundsätze wacht das Internationale Komitee vom Roten Kreuz. Menschlichkeit Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern. Unparteilichkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben. Neutralität Um sich das Vertrauen aller zu bewähren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen. Unabhängigkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln. Freiwilligkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben. Einheit In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben. Universalität Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen. Quelle: Pressedienst des DRK Generalsekretariates, Berlin