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Ausbildungsabend „Kolonnenfahrt“

Im Volksmund nennt man es eine "Kolonnenfahrt" – gemeint ist der "geschlossene Verband" im Sinne des § 27 StVO. Am vergangenen Mittwoch wurde dieser durch Angehörige der DRK Bereitschaft Henstedt-Ulzburg mit insgesamt 8 Fahrzeugen geübt.  Das "Kolonnenvorrecht" wird immer dann ausgeübt, wenn es einsatztaktisch notwendig ist, als geschlossene Einheit einen Einsatzort gemeinsam zu erreichen. Dieses kann neben den klassischen Einsätzen für die Schnelleinsatzgruppe vor allem bei Großschadens- und Betreuungslagen notwendig werden (zuletzt bei der Unterstützung in Hamburg und S-H bei der provisorischen Errichtung von Erstaufnahemeinrichtungen durch das DRK). Die "Kolonne" besitzt besondere Rechte und Pflichten um sich im übrigen Straßenverkehr bewegen zu können. Oftmals sind diese jedoch anderen Verkehrsteilnehmern nicht immer bewusst. So wird die "Kolonne" rechtlich als ein Fahrzeug gewertet – so dass alle Fahrzeuge auch eine auf Rotlicht zeigende Ampel missachten dürfen, wenn das erste Fahrzeug bei grün gefahren ist. Dies stellt eine besondere Gefahrensituation dar, so dass die "Kolonne" für alle übrigen Verkehrsteilnehmer auch als solche gekennzeichnet sein muss. Dieses erreichen wir, indem wir alle Fahrzeuge vorne links mit einer blauen Flagge kennzeichenen. Das letzte Fahrzeug ist mit einer grünen Flagge gekennzeichnet. Ebenso haben alle Fahrzeuge das Abblendlicht eingeschaltet, das erste und letzte Fahrzeug zusätzlich das Blaulicht. In besonderen Gefahrensituationen (oftmals innerorts und im Bereich von Kreuzungen oder beim Einfahren auf eine Autobahn) haben alle Fahrzeuge das Blaulicht eingeschaltet. Nicht unerwähnt bleiben soll die Tatsache, dass sich keine fremden Fahrzeuge in die Kolonne hineindrängen dürfen. Dadurch kommt es zu einer erheblichen Unfallgefahr, die unnötig und vermeidbar ist.